Für eine erste schnelle Vergleichbarkeit von Mietobjekten unter Renditegesichtspunkten ist die Ermittlung des Preis-Miet-Verhältnisses oder die Brutto-Mietrendite von Interesse.
Beide Berechnungsmethoden sind grobe Anhaltspunkte. Aber sie zeigen auch schnell die überteuerten Objekte und vielleicht auch das ein oder andere Schnäppchen.
Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters wurde einer umfangreichen Neugestaltung unterzogen. Aus 521 Wörtern wurden schlanke 55 Wörter. Da beklage noch einer die fortschreitende Bürokratisierung in diesem Land. Im neuen § 27 WEG steht nichts mehr von "Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen", "Lasten- und Kostenbeiträge anfordern" oder "eingenommene Gelder verwalten". Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird mehr in die Pflicht genommen.
§ 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die
Der Miteigentumsanteil ist ein rechnerischer Bruchteil am Eigentum einer Eigentümergemeinschaft.
Bei der Teilung legt der teilende Eigentümer für jedes Sondereigentum fest, wie viele Miteigentumsanteile (Abkürzung MEA) dadurch repräsentiert werden. Meist werden die Bruchstücke als Teile von 1.000 angegeben, bei größeren Objekten auch von 10.000 oder mehr.
Die Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage sollte die frisch gebackene Eigentümergemeinschaft schon bei der ersten Eigentümerversammlung im Auge behalten. Bild: Fotolia.com @ Jürgen FälchleDie Instandhaltungsrücklage heißt nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Satz 4). Die Ansammlung derselben ist Bestandteil der ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie Bestandteil des monatlich zu zahlenden Hausgeldes.
Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, dass Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) zu den privilegierten Vorhaben zählen. Dadurch können Eigentümergemeinschaften die Installation solcher Geräte nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Diese Regelung erleichtert es Wohnungseigentümern und auch Mietern, ein Balkonkraftwerk zu installieren, ähnlich wie bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder für Ladestationen von Elektrofahrzeugen. Gleichzeitig wurde das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, um Mietern das Recht zu geben, die Zustimmung des Vermieters zur Installation von Balkonkraftwerken zu verlangen.
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) wurde im Sommer 2023 vom Bundestag beschlossen und legt fest, dass ab dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Planung und den Austausch von Heizsystemen.
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