Die Bestellung und Abberufung des Verwalters wurde neu geregelt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Abberufung des WEG-Verwalters und eine klare Regelung zum Ende des Verwaltervertrages und zwar unabhängig von der vertraglich vereinbarten Dauer des Vertrages und unabhängig von der Bestellungsdauer (siehe weiter unten).